Geldleistungen
Damit Sie sich von den gesundheitlichen Folgen Ihres Versicherungsfalles erholen können, wollen wir Sie von finanziellen Sorgen weitgehend frei halten, durch:

Verletztengeld
Nach dem Ende der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers zahlen wir während der weiteren Arbeitsunfähigkeit Verletztengeld.
Übergangsgeld
Wenn Versicherte infolge eines Versicherungsfalles an einer Berufs fördernden Maßnahme teilnehmen und deshalb keine ganztägige Erwerbstätigkeit ausüben können, wird Übergangsgeld geleistet.
Rente
Hinterlassen die Folgen des Versicherungsfalles trotz optimaler Versorgung bleibende Schäden und wirken sich diese auf Ihre Erwerbsfähigkeit aus, zahlen wir Ihnen eine Verletztenrente.
Mehrleistungen
Wer sich im Interesse der Allgemeinheit einsetzt, z. B. bei einem Verkehrsunfall Hilfe leistet und dabei Schaden erleidet, erhält zu den gesetzlichen Leistungen sogenannte Mehrleistungen.
Geldleistungen an Hinterbliebene
Leider enden auch einige Arbeitsunfälle tödlich. Ein Menschenleben können wir nicht ersetzen. Wir können aber dafür sorgen, dass keine finanzielle Not entsteht, beispielsweise durch: Sterbegeld, Kosten der Überführung an den Bestattungsort und Hinterbliebenenrenten.