Sie sind hier:

Rechtlich selbständige Unternehmen

Die UK Bremen ist der zuständige Unfallversicherungsträger für die rechtlich selbständigen Unternehmen des Landes Bremen und der Stadtdgemeinden Bremen und Bremerhaven. Dies ist der Fall, wenn das Land oder die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit der Kapitalanteile auf sich vereint oder bei sonstigen Unternehmen die Stimmenmehrheit in dem Organ, dem die Verwaltung und Führung des Unternehmens obliegt, auf sich vereint.

Bestimmte rechtlich selbstständige Unternehmen mit überwiegender kommunaler Beteiligung sind nach § 129 SGB 7 nicht bei der UK Bremen versichert. Dazu gehören unter anderem Verkehrsbetriebe einschließlich Hafen- und Umschlagsbetriebe, Elektrizitäts-, Gas- und Wasserwerke sowie die Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaues, der Fischzucht, Park- und Gartenpflege, inklusive Friedhöfe und Jagden.