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Teilhabeleistungen

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Bild: © Can Stock Photo / photography33

Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ist eine wichtige Aufgabe der UK Bremen, es den Versicherten zu ermöglichen, an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit dem Versicherten und dem Arbeitgeber. Sofern erforderlich können beispielsweise der Umbau des Arbeitsplatzes oder der Einsatz von Hilfsmitteln Maßnahmen sein, die die Wiederaufnahme der Tätigkeit ermöglichen.

Auch bei verunfallten Kindern und Jugendlichen können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden. Die Leistungen umfassen dabei Hilfen, um ihnen eine allgemeine Schulbildung sowie eine angemessene Berufs- oder Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.

Ziel der Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ist es, den Versicherten ein weitgehend unabhängiges und eigenverantwortliches soziales Leben zu ermöglichen. Dabei kommt dem Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten eine besondere Bedeutung zu. Dabei kann als besondere Leistungsart unter Umständen auch ein persönliches Budget - einem finanziellen Betrag, mit dem sich die Versicherten selbst Sachleistungen beschaffen können – eingesetzt werden.

Zu den Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gehören zum Beispiel Zuschüsse für den behinderungsgerechten Umbau der Wohnung oder den behinderungsgerechten Umbau eines Kraftfahrzeuges, die nachgehende Betreuung Schwerverletzter, Zuschüsse für Erholungsaufenthalte oder die Förderung der Teilnahme am Rehabilitationssport.